SiGe-Koordination

Seit 1998 ist die Baustellenverordnung gültig.

Seitdem hat der Investor dafür Sorge zu tragen, dass sowohl durch Planung als auch durch koordnierte Abläufe auf der Baustelle eine Gefährung von Leben und Gesundheit vermieden wird.

Wir sind für Sie bereits im Planungsstadium bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse zur Stelle und bringen unser Fachwissen der SiGe-Koordination dort ein.